Ihre eigene Webseite mit WordPress
Homepage · Web-Visitenkarte · Blog · Firmenwebseite · Webshop
Rasch & professionell erstellt, einfach zu verwalten.
Mit WordPress besitzen Sie den Vorteil, Ihre Seite, sobald sie einmal erstellt wurde, sehr einfach warten und inhaltlich aktualisieren zu können – und dies praktisch ohne EDV-Knowhow. Sie erhalten einen Wartungszugang und können ohne HTML-Kenntnisse auf Ihre Inhalte zugreifen.
Oder Sie greifen auf unseren Wartungsservice zurück und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Ist Ihr Webauftritt bereits vorhanden und Sie wollen sicher stellen, dass Sie die DSGVO-Richtlinien erfüllen bzw. dass Ihr Impressum und die Datenschutzerklärung auf aktuellem Stand sind?
Oder haben Sie noch gar keine Webseite? Egal. Lassen Sie uns darüber sprechen und die für Sie optimale Lösung finden.
Showroom
Im Showroom finden Sie eine Übersicht über die Struktur- und Designelemente, die wir zum Bau einer Webseite verwenden.
Holen Sie sich dort Ihre Inspiration!
Sie liefern die Inhalte. Wir das Layout – und Sicherheit.
Schließlich wollen Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren. Nicht auf Ihre Webpräsenz.

Foto: John Torcasio @ Unsplash
Impressum
Ein rechtssicheres Impressum ist das A und O jeder Webseite – hier liegt das größte Potenzial für kostenpflichtige Abmahnungen.
Datenschutzerklärung
Fehlende bzw. fehlerhafte Datenschutzerklärungen – so, wie die Datenschutzgrundverordnung sie vorschreibt – sind in zunehmendem Maß Anlass für Abmahnungen. Schützen Sie sich davor, indem Sie auf unseren Service für DSGVO-konforme Datenschutzerklärungen zurückgreifen.
TLS-Verschlüsselung
Schon das Telemediengesetz hat klargestellt, dass jede Webseite, auf der sich eines der beliebten Kontaktformulare befindet, ihre Daten verschlüsselt übertragen muss, damit sie vor unberechtigter Einsichtnahme geschützt werden.
Die DSGVO geht hier noch erheblich weiter: Selbst die IP-Adresse des Surfers, der gerade Ihre Seite besucht, zählt zu den personenbezogenen Daten, deren Schutz sie vorschreibt. An der Webseiten-Verschlüsselung kommt somit wohl niemand mehr vorbei.
Nicht zuletzt vergibt Google beim Seitenranking Minuspunkte, sofern die Seite keine Verschlüsselung aufweist.
Übrigens: »SSL« (Secure Sockets Layer) ist der inzwischen längst veraltete Vorgänger von »TLS« (Transport Layer Security – auch wenn beide Begriffe oftmals austauschbar verwendet werden.
Google Fonts
Webseiten, die gut aussehen wollen, greifen üblicherweise auf Google Fonts zurück. Leider geschieht dies in der Mehrheit aller Fälle so, dass die eigene Webseite die Fonts dynamisch von Googles Servern nachlädt – und dabei stets die IP-Adresse des Webseitenbesuchers überträgt und protokolliert.
Dieses Verhalten steht im Widerspruch zu den DSGVO-Richtlinien hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die naheliegende Lösung, vor dem Anzeigen der Seite eine Bestätigung vom Seitenbesucher einzuholen, ist in der Praxis natürlich nicht praktikabel.
Daher bleibt lediglich, sämtliche verwendeten Schriften auf den eigenen Webserver herunterzuladen, entsprechend einzubinden und anschließend den Zugriff auf die Google-Font-Server komplett zu sperren, falls Sie sich auf die sichere Seite begeben wollen. Diese Schritte erledigen wir natürlich standardmäßig für Sie.
Rechtssicheres Kontaktformular
Kontaktformulare übertragen personenbezogene Daten und müssen daher per Verschlüsselung geschützt werden (siehe oben). Darüber hinaus ist es aber erforderlich, vor dem Abschicken jedes Mal eine explizite Einwilligung des Besuchers einzuholen, dass die eingegebenen Daten richtliniengemäß verarbeitet werden.
Ohne diese Einwilligung besteht prinzipiell Abmahngefahr.
Cookie-Handhabung
»Cookies« sind kleine Textdateien, die auf dem Computer des Webseitenbesuchers gespeichert werden und die dabei helfen, ihm ein verbessertes Benutzererlebnis beim Besuch der Webseite zu ermöglichen. Falls man WordPress einsetzt, kommt man ohne Cookies beispielsweise gar nicht aus, da dieses System sie einsetzt ohne dass man dieses Verhalten beeinflussen könnte.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Besucher beim erstmaligen Aufruf der Webseite über die Verwendung von Cookies zu informieren, was üblicherweise per Einblendhinweis geschieht. Ein Vermerk im Impressum ist nach derzeitiger Rechtssprechung nicht ausreichend.
… und Vieles mehr
Die aktuelle Rechtssprechung ist kein starres Regelwerk, sondern unterliegt ständigen Änderungen. Wir behalten für Sie die relevanten Entwicklungen im Auge und aktualisieren – im Rahmen eines Webseiten-Wartungsvertrags – beispielsweise Ihre Datenschutzerklärung, falls die Notwendigkeit entstehen sollte. So sind – und bleiben – Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
Sie benötigen einen Webauftritt?
Präsenzseite? Blog? Webshop? Grüne Wiese oder geplante Erweiterung einer vorhandenen Präsenz? Sprechen Sie uns an!